- Alle Maßnahmen werden unter Einhaltung ökonomischer und ökologischer Aspekte durchgeführt.
- Alle Mitarbeiter werden regelmäßig den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geschult und an der jeweiligen Arbeitsstätte unterwiesen.
- Die geltenden hygienischen und fachlichen Grundsätze werden bei allen erbrachten Dienstleitungen berücksichtigt.
- Alle Reinigungsarbeiten werden mit mindestens 1 Arbeitsstunde a 60 Minuten berechnet.